|
Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen |
Zuständigkeit |
Beratungsservice - Leistungsbereich 2 Gruppenleiterin Carola Tönnies Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
|
Telefon |
: |
0391 540-3481 |
E-Mail |
: |
|
| |
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. [+] Allgemeine Informationen
[+] Erforderliche Unterlagen
[+] Gebühren (Kosten)
[-] Fristen
Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz gilt:
Sie können den Antrag maximal 1 Jahr rückwirkend stellen.
Für Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt:
Die Leistung wird erst ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. [+] Rechtsgrundlage
[+] Verfahrensablauf
[-] Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre. |
|